Unwetterschäden: Was ist zu tun?

eingestellt von Nadine am 28. August 2023 um 13:16 Uhr | Kategorie: Finanztipps

Die Auswirkungen von Unwetterschäden sind vielfältig und oft verheerend. Angefangen von physischen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur bis hin zu emotionalen Belastungen für die Betroffenen. Nachfolgend haben wir ein paar Tipps, was ihr beachten solltet und welche Versicherungen greifen.

Welche Versicherung greift bei Unwetterschäden?

Tipp: Jetzt Versicherungen überprüfen lassen.

Wohngebäudeversicherung

    • Darunter fallen Dach, Fenster, Türen, Mauerwerk, (bedingt) Gartenbepflanzung/Bäume. Im Prinzip alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist.
    • Photovoltaikanlagen sind meistens über separate Elektronikversicherungen versichert, teilweise auch über die Wohngebäudeversicherung.
    • Versicherte Kosten sind Arbeitsleistungen von Handwerkern oder Eigenleistungen (z.B. Aufräumarbeiten), Kosten für die Wiederherstellung zum Neuwert nach dem Schaden (neue Materialien) oder auch Trocknungs- sowie Aufräumkosten.

Hausratversicherung

    • Kurz gesagt ist alles versichert, was man bei einem Umzug mitnehmen würde. Also Kleiderschrank, elektronische Geräte, Fahrräder, teilweise auch Balkonmöbel.
    • Versichert sind hier Reparatur- oder Neuwertkosten

 KFZ-Versicherung

    • Sturm- und Hagelschäden werden von der Teilkaskoversicherung übernommen
    • Diese Versicherung übernimmt die Reparaturkosten und die Kosten für die dafür benötigten Ersatzteile.
      Achtung: In manchen Fällen kann auch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Das bedeutet, wenn die Reparaturkosten den Wert des Autos in Euro übersteigen. In diesem Fall werden die Kosten für die Neuanschaffung eines gleichwertigen Autos abzüglich des Betrages, den man für die Verschrottung oder den Verkauf bekommen würde, bezahlt. (Der Versicherer muss dafür auch Verkaufsangebote vorlegen.)

Hier finden Sie alle Versicherungen in der Übersicht.

 

Für alle Geschädigten empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Schaden dokumentieren (Fotos, Aufstellung beschädigter Gegenstände)
  • Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung einleiten (offene Gebäudeteile abdecken, Wasser abpumpen etc.)
  • Schaden am besten über die Homepage des jeweiligen Versicherers melden. In aller Regel erhält man auf diese Weise bereits eine Schadennummer, die Kontaktdaten des Schadensachbearbeiters und erste Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.
  • Die Versicherungskammer Bayern erreicht man über den Link vkb.de/content/services/schaden-melden sowie telefonisch unter 0800/62 36 62 36.

 

VKB-Tipp:

Um eine möglichst schnelle und unbürokratische Bearbeitung zu gewährleisten, verzichtet die VKB bei Sparkassen-Kunden im Rahmen der Schadenregulierung auf Originalbelege. Fotos, Kostenvoranschläge von Handwerkern, Reparaturrechnungen und anderes sind in digitaler Form ausreichend und können unter Angabe der Schadennummer an schaden@vkb.de gemailt werden.

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