Sturmschäden – Was ihr jetzt wissen müsst.

eingestellt von Carolin am 12. Februar 2020 um 10:03 Uhr | Kategorie: Finanztipps

Sturmtief „Sabine“ hatte uns die letzten Tage stark im Griff. Heftige Sturm- und Orkanböen zogen durch unser Oberland und hinterlassen an vielen Stellen ihre Spuren. Wie und wo kann ich meinen Schaden melden? Welche Versicherung tritt im Fall der Fälle ein? Wir haben für euch bei unserer Versicherungsspezialistin Inga nachgefragt.

Liebe Inga,

Unsere Versicherungsspezialistin Inga

Was ist jetzt direkt nach dem Sturm zu tun?

Als aller erstes solltet ihr den entstandenen Schaden durch Fotos dokumentieren. Im zweiten Schritt muss der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Da laut dem Wetterbericht in den nächsten Tagen ein weiterer Sturm kommen kann, ist es wichtig, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird, damit Folgeschäden vermieden werden können.

Wie und wo kann ich meinen Schaden melden?

Den Schaden könnt ihr ganz unkompliziert über die Schadenhotline 0800/62366236 melden. Nach der telefonischen Schadenmeldung erhaltet ihr eine Schadennummer, mit der ihr sämtliche Rechnungen, Fotos oder weitere Unterlagen per Mail an schaden@vkb.de einreichen müsst.

Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?

Damit eure Wohngebäude- oder Hausratversicherung eintritt, ist es wichtig, dass ihr den Baustein „Sturm/Hagel“ abgesichert habt. Die Wohngebäudeversicherung bezahlt alle Schäden, die am Wohngebäude entstanden sind, beispielsweise die Dacheindeckung, Schäden an der Fassade oder den Wänden sowie der Heizung. Die Hausratversicherung übernimmt alle Schäden, die an eurem Hausrat, also beispielsweise dem Kühlschrank, euren Stühlen, Tischen, Lampen oder Kleidung entstanden ist.

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Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Schaden versichert ist?

Euer Versicherungsschutz wird zeitnah durch die Schadenabteilung geprüft. Ihr erhaltet dann umgehend Rückmeldung zu eurem Versicherungsschutz.

Was ist, wenn mein Auto etwas durch den Sturm abbekommen hat?

Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmungen) entstehen, durch die Teilkasko eurer KFZ-Versicherung abgedeckt. Wenn ihr einen Schaden an eurem Auto meldet, überprüft die Versicherung zuerst, wer in eurem Fall haftet. Denn wenn der Schaden beispielsweise durch herabstürzende Dachplatten oder umgerissene Bäume entstanden ist, kann es sein, dass der Eigentümer des Gegenstandes, der den Schaden verursacht hat, dafür in Haftung genommen wird.

Wie kann ich mich gegen die finanziellen Auswirkungen, immer häufiger auftretenden Wetterereignisse absichern?

Die Bayerische Staatsregierung hat zum 1. Juli 2019 beschlossen, dass sie bei Naturkatastrophen grundsätzlich keine staatliche finanzielle Unterstützung in Form von Soforthilfen gewährt. Dadurch ist es umso wichtiger, dass ihr euch selber gegen solche Schäden absichert. Wir empfehlen euch deswegen unbedingt den Baustein „Elementar“ in eurer Wohngebäudeversicherung und auch in eurer Hausratversicherung mit einzuschließen. Geht auf Nummer sicher und lasst euren Versicherungsschutz kostenfrei von unseren Beraten überprüfen. Einen Termin dafür könnt ihr online oder telefonisch unter 0881 641-0 vereinbaren.

Vielen Dank, liebe Inga, für das kurzfristige Interview. Wir drücken euch die Daumen, dass ihr schadenfrei davon gekommen seid. ♥

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