Soforthilfe für Soloselbstständige und kleine Unternehmen
Ob Tanzlehrerin, Physiotherapeut, Messebauer oder Gastwirtin: Viele Selbstständige oder Unternehmen mit wenigen Angestellten haben keinerlei Rücklagen, um die Coronakrise ohne finanzielle Unterstützung zu überstehen. Einige Bundesländer schnürten in den vergangenen Wochen bereits erste Hilfspakete. In Kürze werden betroffene Unternehmen auch Soforthilfen aus Bundesmitteln beantragen können.
Wie ist der aktuelle Stand?
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige im Umfang von 50 Milliarden Euro beschlossen. Der Gesetzgeber muss dem Paket noch zustimmen. Am Freitag entscheidet der Bundesrat. Parallel arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an den technischen Voraussetzungen für die Antragstellung.
Wer kann die Soforthilfe beantragen?
Selbstständige und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten aus allen Wirtschaftsbereichen können einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Die ökonomische Schieflage muss eindeutig auf die Corona-Krise zurückzuführen sein. Vor dem 11. März 2020 darf der Antragsteller also nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Eine eidesstattliche Versicherung darüber ist abzugeben.
Wie viel Geld gibt es wofür?
Es wird einen Betriebsmittelzuschuss für laufende Miet- und Pachtkosten geben. Der kann auch verwendet werden, um Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten zu bezahlen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Zahl der Beschäftigten ab.
Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten eine Einmalzahlung von maximal 9.000 Euro. Maximal 15.000 Euro können Unternehmen beantragen, die bis zu zehn Beschäftigte haben.
Relevant sind die Vollzeitäquivalente, also die errechnete Zahl von Vollzeitstellen. Zwei Mitarbeiter mit 50-Prozent-Stellen ergeben also ein Vollzeitäquivalent.
Der Betriebsmittelzuschuss muss für drei Monate reichen. Wenn der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann ein gegebenenfalls nicht ausgeschöpfter Zuschuss für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Außerdem soll es für Selbstständige und Kleinunternehmer eine monatliche Unterstützung in Höhe von 1.600 Euro geben, wie das Börsenblatt von Kulturstaatsministerin Monika Grütters erfahren hat. Auf der Webseite der Kulturstaatsministerin sollen in Kürze Fallbeispiele veröffentlicht werden, die erkennen lassen, wer anspruchsberechtigt ist.
Wo kann ich die Soforthilfe beantragen?
Zuständig für die Verteilung der Betriebsmittelzuschüsse sind die Bundesländer. Diese arbeiten gerade mit Hochdruck an der Umsetzung. Informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Landesregierung über den aktuellen Stand.
Die monatliche Unterstützung für Selbstständige soll voraussichtlich über die Job-Center der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt werden. Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Nein, die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Wenn es allerdings zu einer Überkompensation kommt, das heißt einer Mittelauszahlung, die den eigenen Bedarf übersteigt, kann eine (Teil-)Rückzahlung verlangt werden. Auch bei Falschangaben wird der Zuschuss zurückgefordert.
Kann ich die Zuschüsse mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Das kommt auf die Fördermittel an. Eine Kombination mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall sollten Sie sich die jeweiligen Fördervoraussetzungen genau anschauen.
Was bedeutet das für meine Steuererklärung 2020?
Bei der Steuerveranlagung für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.
Schreibe einen Kommentar