Osterferien: Das müssen Reisende jetzt wissen.

eingestellt von Carolin am 1. April 2020 um 09:58 Uhr | Kategorie: Finanztipps

Kann der Urlaub storniert werden?

Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht. Er erstattet entweder den Reisepreis oder bietet eine Umbuchung an – hier gilt das deutsche Recht. Außergewöhnliche Umstände sind vor allem die Einschätzungen des Auswärtigen Amts und die daraus resultierenden Reisewarnungen und Reisehinweise. Wegen der Corona-Krise hat die Bundesregierung eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 ist ein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand, der eine Pauschalreise umfassend beeinträchtigt. Aus diesem Grund könnt ihr die Reise problemlos stornieren.

Was ist, wenn die Reise individuell zusammengestellt wurde?

Individualreisende sehen sich hingegen häufig mit den jeweiligen nationalen Gesetzen konfrontiert –beispielweise bei Hotelbuchungen und Autoanmietungen. Wurde ein Vertrag direkt mit Vermietern im Ausland geschlossen, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Je nach Stornobedingungen müssen Betroffene dann auf Kulanz hoffen. Wenn Fluggesellschaften die Flüge streichen, erhalten Betroffene ihr Geld zurück. Wer allerdings aus Angst sich zu infizieren seinen Flug stornieren möchte, der muss die Kosten selbst tragen. Zahlreiche Fluggesellschaften bieten jedoch in Zeiten von Corona freiwillig an, umzubuchen oder zu stornieren. Eine Ausnahme ist, wenn es eine offizielle Reisewarnung für das Reiseziel gibt. Dann hat der Betroffene einen Anspruch auf die Kostenrückerstattung.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn meine Airline den Flug streicht?

Normalerweise gilt: Sagt die Fluggesellschaft einen Flug kurzfristig bis zu zwei Wochen vor Abflug ab, stehen den Passagieren Ersatzflüge zu. In Zeiten des neuartigen Coronavirus berufen sich Airlines allerdings auf außergewöhnliche Umstände und wollen nur Ticketpreise erstatten oder kostenlose Umbuchungen anbieten.

Hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Nein, eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei dem Coronavirus. Sie tritt grundsätzlich nicht bei Krisen im Urlaubsland ein. Vielmehr geht es bei der Reiserücktrittsversicherung um Fälle, in denen ihr selbst krank oder durch bestimmte Ereignisse verhindert seid und nicht wie geplant reisen können. Da die Weltgesundheitsorganisation das Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 inzwischen offiziell als Pandemie einstuft, wird auch dann eine Erstattung schwierig, wenn ihr selbst mit Corona infiziert seid und aus diesem Grund die Reise nicht antreten können. Viele Versicherer sehen vor, dass „Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien“ nicht versichert sind.

Ist Urlaub in Deutschland eine Alternative?

Nein, der Urlaub ist auch im gesamten Inland untersagt.

Mit welchen Einschränkungen müssen Bahnreisende rechnen?

Verschärfte Einreiseregeln führen bei der Deutschen Bahn dazu, dass etliche Zugverbindungen früher enden oder ganz ausfallen. Auch der Regionalverkehr wird eingeschränkt: Die Zahl der Züge werde schrittweise an die sinkende Nachfrage angepasst, sagte eine Bahn-Sprecherin. Die grenzüberschreitenden Verbindungen kommen in den Regionen ebenfalls weitgehend zum Erliegen. Prüft vor der Abfahrt immer, ob euer Zug tatsächlich fährt – und wie weit.

Was passiert mit meinen Bahntickets, wenn ich die Fahrt nicht antreten kann?

Die Deutsche Bahn kommt ihren Kunden angesichts der Coronavirus-Pandemie entgegen und hat eine Sonderkulanz-Regelung eingeführt: Bahnreisen können kostenlos verschoben oder storniert werden. Sparpreistickets können in Gutscheine umgetauscht werden.

Was müssen Reisende einer Kreuzfahrt beachten?

Das italienische Kreuzfahrtunternehmen Costa hat alle Kreuzfahrten weltweit bis zum 3. April ausgesetzt. Bis zum 27. März können die Reisen einmalig kostenlos umgebucht werden. Die Rostocker Reederei Aida Cruises stellte die Fahrten ihrer 14 Schiffe zunächst bis voraussichtlich Mitte April vollständig ein. Der Anbieter Princess Crusies zog seine Schiffe sogar für 60 Tage aus dem Verkehr. Die Unternehmen bieten kostenlose Umbuchungen an.

Wer kommt für die Zusatzkosten auf, wenn Urlauber länger als gedacht im Hotel oder auf dem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne festsitzen?

Pauschalurlauber können die verordnete Quarantäne als Mangel anführen und so ihr Geld zurückerhalten. Allerdings müsst ihr das gleich vor Ort ihrem Reiseveranstalter mitteilen. Fordert der Hotelbetreiber Geld für den verlängerten Aufenthalt, sollten die Urlauber nicht zahlen. Hier steht der Staat in der Pflicht, der die Quarantäne verordnet hat. Das trifft auch auf Individualreisende zu.

Was passiert mit meiner Reise nach Italien?

Derzeit herrscht in Italien eine Notfallverordnung. Bis zum 3. April ist die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht erforderlichen Reisen nach Italien ab. Auch das Robert-Koch-Institut hat ganz Italien zu einem Risikogebiet erklärt.

Was passiert, wenn ich am Reiseziel festsitze?

Das Auswärtige Amt startet eine Rückholaktion für Tausende Deutsche, die aufgrund von Reisebeschränkungen wegen Covid-19 im Ausland festsitzen. Außenminister Heiko Maas kündigte an, bis zu 50 Millionen Euro dafür zur Verfügung zu stellen. Zahlreiche Länder machten aufgrund der rasanten Ausbreitung des Virus in den vergangenen Tagen ihre Grenzen dicht und strichen Flugverbindungen. Deutsche Reisende sind besonders stark von den Einschränkungen betroffen, da Deutschland mittlerweile zu den Hauptrisikoländern gehört. Alle Betroffenen, die auf eine Rückholaktion angewiesen sind, sollten sich zunächst auf der Internetseite des Auswärtigen Amts informieren und ihren Reiseveranstalter oder ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Botschaften und Konsulate stehen ebenfalls für Anfragen zur Verfügung.

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