Kreditzahlung in der Corona-Krise aussetzen

eingestellt von Carolin am 27. März 2020 um 17:58 Uhr | Kategorie: Finanztipps

Tilgung und Zinszahlung aussetzen – wie geht das?

Das Aussetzen von Kredittilgungen ist bei Darlehensverträgen in vielen Fällen möglich, zumeist aber mit weiteren Kosten verbunden. Denn in der Zahlpause setzt der Kreditnehmer üblicherweise nur die Tilgungszahlung aus – also die Bezahlung des reinen Kredits – aber nicht die Zinszahlung.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnt ihr nun eine vollständige Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten in Anspruch nehmen – ohne Mehrkosten. So könnt ihr finanzielle Engpässe aus der Corona-Krise besser überbrücken, ohne eure laufenden Kredite zu gefährden.

Bis zu drei Monate mehr Zeit für die Rückzahlung

Das nicht selbst verschuldete Einkommensdefizit vieler Kreditnehmer erfordert eine neue Strategie für den Zahlungsaufschub: Schuldner sollen in der Krise bis zu drei Monate zusätzliche Zeit erhalten, ohne dass ihnen ein Zahlungsausfall oder Mehrbelastungen drohen.
Die Details zu der neuen Regelung wurden soeben durch den Bundestag beschlossen: Verbraucher sollen bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 aussetzen können. Die gesetzliche Regelung gilt für Kredite, Baufinanzierungen und KfW-Kredite sowohl von Privatkunden als auch von Kleingewerbetreibenden.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll ab dem 30. März 2020 in Kraft treten. Die Sparkassen ermöglichen die neue Zahlpause bereits ab dem 26. März 2020.

Bedingungen für die Zahlpause

Die Voraussetzung für die Aussetzung aller Zahlungen ist: Das niedrigere Einkommen beziehungsweise der finanzielle Engpass des Kreditnehmers resultiert nachweisbar aus der COVID-19-Pandemie.

Ihr müsst folglich versichern, dass eure Einnahmeausfälle auf Corona zurückzuführen sind und euch die Zahlungen nicht zumutbar sind. Die Sparkassen vertrauen darauf, dass Kunden die Möglichkeit nur in wirklich begründeten Fällen in Anspruch nehmen.

So veranlasst ihr die Aussetzung der Zahlungen

Damit ihr in Zeiten des Kontaktverbots nicht in eine Sparkassenfiliale kommen müssen, könnt ihr den Zahlungsaufschub von bis zu drei Monaten einfach online veranlassen. Dazu benötigt ihr lediglich eure PIN. So sind auch kurzfristige Zinstermine – zum Beispiel der 31. März – mit der Zahlpause erreichbar.

Übrigens: Die ausgesetzten Zahlungen verlängern einfach das Ende eurer ursprünglich geplanten Kreditlaufzeit. Ihr müsst die ausstehenden Beträge also nicht nach der Zahlpause auf einen Schlag nachleisten, sondern könnt weiter regulär euren Kredit bedienen.

Hier könnt ihr eure Kreditrate aussetzen.

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