KfW Förderstopp

veröffentlicht am 22. Februar 2022 um 13:41 Uhr | Kategorie: Finanztipps

Jüngst stand die KfW vermehrt in den Nachrichten und nahezu jede Zeitschrift oder Nachrichtenmagazin berichtete vom sogenannten „KfW Förderstopp“.

Doch was ist die KfW eigentlich?

Die KfW – oder auch Kreditanstalt für Wiederaufbau – wurde im Jahre 1948 als deutsche Förderbank gegründet, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg zu finanzieren.

Das Startkapital wurde damals vor allem aus dem Wirtschaftsförderungsprogramm der USA, offiziell „European Recovery Program“, zum Wiederaufbau der europäischen Staaten nach dem zweiten Weltkrieg, gestellt.

Heute refinanziert sich die KfW fast vollständig über die internationalen Kapitalmärkte und hat unter anderem die Förderung des Mittelstands und der Existenzgründer, die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben, den Wohnungsbau sowie die Finanzierung von Bildungskrediten und Energiespartechniken zur Aufgabe. Um eine möglichst attraktive Gestaltung für beispielsweise den Energie-Einsparungsbereich bieten zu können, stellt die Bundesrepublik der KfW Bank Geldmittel zur Verfügung.

Genau dieser Themenbereich war in den vergangenen Tagen und Wochen in den Medien präsent.

Ohne Vorwarnung

wurden Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren eingestellt. Wirtschaftsministerium und KfW begründen den Stopp mit einer zu starken Nachfrage und ein massives Übersteigen der bereitgestellten Gelder.

Bislang gab es beispielsweise das Förderprogramm „KfW-Effizienzhaus 55“. Der Zahlenwerte gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Im Falle des genannten Effizienzhauses 55 bedeutet dies, dass das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie zum Referenzgebäude benötigt. Dieses Förderprogramm wäre planmäßig erst zum 31. Januar ausgelaufen, wurde nun aber vorzeitig eingestellt.

Gefördert wurde dieses Vorhaben beispielsweise mit einem Tilgungszuschuss je Wohneinheit von bis zu 18.000 Euro. Eine Förderung in nicht unbeachtlicher Höhe, welche von vielen Häuserbauern, teilweise schon fest in das Finanzierungsvorhaben einkalkuliert wurde und nun doch wegfällt.

Ein Lichtblick:

Die Bundesministerien haben nun zumindest für diejenigen Hausbauer, deren Antrag vor dem Aussetzen des Förderprogramms am 24. Januar bei der KfW einging, einen Kompromiss gefunden. Diese Anträge sollen nämlich noch nach den alten Kriterien bearbeitet werden.

Dies bedeutet konkret, dass für Anträge, welche bis einschließlich 23.01.2022 bei der KfW gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen wird. Auch wenn ein Antrag gestellt wurde und hierfür auch schon eine Zusage erteilt wurde, ist die Förderung reserviert und je nach Art der Förderung wird der Kredit ausbezahlt, sobald der Kredit bei der KfW abgerufen wird, der Investitionszuschuss ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen wurden oder der Tilgungszuschuss mit der Darlehensschuld verrechnet, ebenfalls sobald die Fördervoraussetzungen nachgewiesen wurden.

Es bleibt abzuwarten wie, ob und in welcher Ausgestaltung ein eventuell überarbeitetes Förderprogramm aufgelegt wird.

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