Geräteerkennung: Einfach. Sicher. Angemeldet.

eingestellt von Nadine am 26. Mai 2023 um 07:13 Uhr | Kategorie: Finanztipps

Einfach. Sicher. Angemeldet. Kurzum: Die neue Welt im Online-Banking. Wie das gewährleistet wird? Mit der Geräteerkennung.

Aus Sicherheitsgründen wird ab Mitte Juli 2023 die Anmeldung von unbekannten Geräten im Online-Banking nur noch mit einer zusätzlichen Freigabe per chipTAN oder pushTAN möglich. Um diesen Schritt zu vereinfachen, gibt es nun auch die Geräteerkennung. Hiermit hast du die Möglichkeit, die Geräte, mit denen du dich im Online-Banking anmeldest, als vertrauenswürdig zu speichern und kannst dich künftig ohne eine zusätzliche Freigabe per chipTAN oder pushTAN anmelden.

Online-Banking mit Geräterkennung – schnell und sicher online anmelden.

Hier sind in einem kurzen FAQ nochmal alle wichtigen Punkte für dich zusammengefasst:

Was genau ist die Geräteerkennung?

Bereits bei der Anmeldung merkt sich dein Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser du dich angemeldet hast. Dabei kann es sich um deinen PC, Notebook, dein Tablet oder Smartphone handeln.

Bei jeder weiteren nachfol­genden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt. Kurzum: Einfach. Sicher. Angemeldet.

Einfach. Sicher. Angemeldet.

Wofür brauche ich die Geräteerkennung?

Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheits­merkmale bei deiner Sparkasse verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale erforderlich.

Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine sichere Anmeldung.

Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräte­erkennung entwickelt. Allein auf als vertrauens­würdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheits­faktor (PIN) – wie bisher – weiterhin möglich.

Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräte­erkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn du auf die Geräte­erkennung verzichtest, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die S-pushTAN-App.

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das du eventuell verwendest. Stelle bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in deiner Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungs­weise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende „regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs“ im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf eines gewissen Zeitraums die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Du verwendest ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
  • Du hast in deinem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Du nutzt einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Du nutzt weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Viren­scannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Sofern die Geräte­erkennung nicht genutzt wird, ist zusätzlich zu Anmelde­namen und PIN immer eine TAN bzw. Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.

Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?

Du kannst deine als vertrauens­würdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigations­punkt „Sicherheit und TAN-Verfahren“ verwalten.

Sind die zusätzlich erforderlichen TANs bzw. Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?

Für dich fallen hier keine weiteren Kosten an.

Wie aktiviere ich die Geräteerkennung?

Nachdem du deinen Anmeldenamen eingegeben haben, erscheint folgendes Fenster:

Bei diesem Fenster kannst du dann bei dem grau hinterlegen Regler das Ganze auf grün setzen. Danach ist dein Gerät als vertrauenswürdig hinterlegt und du brauchst ab der nächsten Anmeldung keine TAN mehr.

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Kommentare


Nadine schreibt am 28.07.2023 um 09:49 Uhr:

Vielen Dank für das Feedback! Unsere Experten haben sich umgehend per E-Mail gemeldet. Es gibt weitere Nutzer, die die Geräteerkennung noch aktivieren möchten? Wir haben diesen Punkt am Ende unseres Blogbeitrags ergänzt.


Ralf Eul schreibt am 27.07.2023 um 11:38 Uhr:

Ich versuche verzweifelt die Geräteerkennung zu aktivieren, aber die Hilfe der Sparkasse zeigt nur warum man sie braucht aber nicht wie und wo man sie schaltet. ich habe angemeldet und unangemeldet versucht für mein Onlinekonto freizuschalten - aber nichts gefunden. Schaut man unter Hilfe nach wird nur wieder die übliche Reklame für Gräteerkennung gezeigt . Ich kenne kaum eine andere Internetseite als Die der Sparkasse die derart Benutzerunfreundlich ist !!!! Vielleicht können sie mir eine Betriebsanleitung zur Freischaltung geben.