Geräteerkennung: Einfach. Sicher. Angemeldet.
Einfach. Sicher. Angemeldet. Kurzum: Die neue Welt im Online-Banking. Wie das gewährleistet wird? Mit der Geräteerkennung.
Aus Sicherheitsgründen wird ab Mitte Juli 2023 die Anmeldung von unbekannten Geräten im Online-Banking nur noch mit einer zusätzlichen Freigabe per chipTAN oder pushTAN möglich. Um diesen Schritt zu vereinfachen, gibt es nun auch die Geräteerkennung. Hiermit hast du die Möglichkeit, die Geräte, mit denen du dich im Online-Banking anmeldest, als vertrauenswürdig zu speichern und kannst dich künftig ohne eine zusätzliche Freigabe per chipTAN oder pushTAN anmelden.
Online-Banking mit Geräterkennung – schnell und sicher online anmelden.
Hier sind in einem kurzen FAQ nochmal alle wichtigen Punkte für dich zusammengefasst:
Was genau ist die Geräteerkennung?
Bereits bei der Anmeldung merkt sich dein Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser du dich angemeldet hast. Dabei kann es sich um deinen PC, Notebook, dein Tablet oder Smartphone handeln.
Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt. Kurzum: Einfach. Sicher. Angemeldet.
Wofür brauche ich die Geräteerkennung?
Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheitsmerkmale bei deiner Sparkasse verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale erforderlich.
Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine sichere Anmeldung.
Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräteerkennung entwickelt. Allein auf als vertrauenswürdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheitsfaktor (PIN) – wie bisher – weiterhin möglich.
Muss ich die Geräteerkennung nutzen?
Nein, die Geräteerkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn du auf die Geräteerkennung verzichtest, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die S-pushTAN-App.
Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?
Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.
Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das du eventuell verwendest. Stelle bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.
In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?
In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in deiner Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungsweise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:
- Die gesetzlich verpflichtende „regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs“ im Rahmen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf eines gewissen Zeitraums die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
- Du verwendest ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
- Du hast in deinem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
- Du nutzt einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
- Du nutzt weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
- Bei manchen Virenscannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
- Sofern die Geräteerkennung nicht genutzt wird, ist zusätzlich zu Anmeldenamen und PIN immer eine TAN bzw. Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.
Wie viele Geräte kann ich speichern?
Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.
Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?
Du kannst deine als vertrauenswürdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigationspunkt „Sicherheit und TAN-Verfahren“ verwalten.
Sind die zusätzlich erforderlichen TANs bzw. Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?
Für dich fallen hier keine weiteren Kosten an.
Wie aktiviere ich die Geräteerkennung?
Nachdem du deinen Anmeldenamen eingegeben haben, erscheint folgendes Fenster:
Bei diesem Fenster kannst du dann bei dem grau hinterlegen Regler das Ganze auf grün setzen. Danach ist dein Gerät als vertrauenswürdig hinterlegt und du brauchst ab der nächsten Anmeldung keine TAN mehr.
Vielen Dank für das Feedback! Unsere Experten haben sich umgehend per E-Mail gemeldet. Es gibt weitere Nutzer, die die Geräteerkennung noch aktivieren möchten? Wir haben diesen Punkt am Ende unseres Blogbeitrags ergänzt.